Marcel Maurer

Finanzen

 

- Niedrigster Grundsteuer B-Hebesatz im Kreis Heinsberg bei den Kommunen mit einheitlichem Hebesatz; auch in NRW unter den niedrigsten 15% aller Kommunen

- Aufwandsneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform, d. h. die Stadt hat nach Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 keine Mehreinnahmen; dadurch unmittelbare Entlastung aller Eigentümer und Mieter

- Unveränderter Gewerbesteuerhebesatz

- Verringerung der Anzahl der Fachausschüsse des Stadtrates zur Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung (rd. 10 T€ jährlich)

- Stabile Haushaltslage trotz schwieriger Rahmenbedingungen -> Steigerung der städtischen Ausgleichsrücklage von 9,9 Mio. € (Ende 2020) auf 20,9 Mio. € (Ende 2024)